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International Conference
Waste Management for Eastern European Countries
17. and 18. March 2010
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Tagungsort

InterContinental Warszawa  
ul Emilii Plater 49
00125 Warschau, Polen
 
Telefon: +48 22 328 8888
Telefax: +48 22 328 8889
 
Internet: http://www.warsaw.intercontinental.com/
E-Mail:    warsaw@ihg.com
 
Tagungsbericht zur Konferenz
Impressions of the International Conference


Conference place





Organizers




from left to right:
Karl J. Thomé-Kozmiensky; Luciano V. Pelloni; Miguel Fonollosa


Speakers











from left to right
first line: Bénédict de Cerjat, Ambassador of Switzerland in Poland; Michael H. Gerdts, Ambassador of the Federal Republic of Germany in Poland; Bernard Błaszczyk, Under-Secretary of State – Ministry of the Environment Poland; Tadeusz Pajak ; Hans-Peter Fahrni

second line: Andrea Versteyl; Marek Gebski; Thomas Stickler; Tomasz Kupka; Holger Schröder

third line: Edmund Fleck; Matthias Baur; Robert Werth; Alexander Gosten; Riccardo Caminada

fourth line: Oliver Karg; Benjamin Frey; Mohamed Belkacemi; Vassilios Karavezyris; Franz Neubacher

fifth line: Martin Horeni; Jürgen Millat; Helmut Retzl; Andreas Beyer; Thomas Vollmeier; Harry Weschenbach

Lecture event










Communication Breaks










Evening Reception







* for an extended view please click on the prevailing photo





Die Internationale Abfallwirtschaftskonferenz für Osteuropa in Warschau
wurde von 220 Führungskräften und Fachleuten aus zwölf Ländern besucht.


Am 17. und 18. März 2010 fand in Warschau unter Leitung von Luciano Pelloni, Geschäftsführer des Schweizer Ingenieurbüros TBF + Partner AG, und Professor Dr. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky die Internationale Abfallwirtschaftskonferenz für Osteuropa statt. Gezeigt werden sollte, wie Abfallwirtschaftsprojekte zum Erfolg geführt werden.

Zur Konferenz kamen 220 Teilnehmer aus zwölf Ländern (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowenien, Ungarn). Die größten Anteile stellten die Besucher aus Polen, Deutschland und der Schweiz. Entscheidungsträger und Fachleute aus der Wirtschaft, Vertreter von Regierungsstellen und Eigentümer von Abfallbehandlungsanlagen sowie deren Berater und potentielle Bauherren von Abfallbehandlungsanlagen nahmen teil. Polen ist ein attraktiver Absatzmarkt für deutsche und schweizer Unternehmen, die in der Umweltschutztechnologie Umwelttechnik führend sind.

Die Konferenz wurde vom Staatssekretär des polnischen Umweltministeriums und den Botschaftern von Deutschland und der Schweiz eröffnet.

Die Themen der Konferenz waren: Abfallpolitik und Recht, Projektentwicklung, Projektorganisation und Trägerschaft, Finanzierung und Fördermittel, Standortermittlung für Abfallbehandlungsanlagen, Genehmigungsverfahren, Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit, Projektumsetzung.

Polen muss – wie alle EU-Beitrittsländer – die Standards, die in der EG-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind, binnen einer im Beitrittsvertrag festgelegten Übergangszeit erreichen. Einige Erfolge, insbesondere im Bereich der Sammlung und auch der Sortierung von Abfällen sind schon zu verzeichnen. Es fehlen aber noch Großanlagen, vor allem für die thermische Behandlung von Restabfällen, aber auch für das Recycling von Verwertungsabfällen.

Für die neuen EU-Länder gehen Experten von einem Marktpotential für Investitionen nur für Abfalltechnik von rund 12 bis 15 Milliarden Euro aus, davon entfallen auf Polen alleine rund eine bis zwei Milliarden Euro. Gute Möglichkeiten gibt es zunächst für Anbieter von Beratungs- und Ingenieurleistungen, da es in den meisten neuen EU-Ländern noch an entsprechendem Know-how fehlt. Zukünftige Geschäftspotentiale zu verzeichnen sind in Polen insbesondere bei Lieferungen von Systemen und Komponenten.

Die Anpassungserfordernisse der polnischen Abfallwirtschaft können ausländischen Technikanbietern schon bald gute Chancen eröffnen. Entsprechend groß war daher der BesucherTeilnehmer-Andrang in Warschau. Am dringlichsten ist die Reduzierung der noch deponierten biologisch abbaubaren Abfälle auf 75 Prozent des gesammelten Hausmülls, aber auch die Schließung der zahlreichen nicht EU-konformen Deponien.

Beide Ziele soll Polen bis Ende dieses Jahres erreichen, andernfalls drohen dem Land Strafzahlungen an die EU. Fachleute sind sich einig, dass eine Anhebung der Marschallgebühr – das ist die Bezeichnung für die Umweltabgabe, die Entsorgungsunternehmen für die Abfallablagerung auf Deponien entrichten müssen – keine ausreichende Motivation für das Erreichen der EU-Ziele darstellen wird. Allerdings haben Sammelbetriebe wegen der drastischen Anhebungen dieser Abgabe seit 2007 schon einige Recycling-Kapazitäten geschaffen, die jedoch bei weitem nicht ausreichen. Die Anlagenbetreiber sind auf Zuzahlungen der Abfallproduzenten angewiesen, da die durch den Verkauf von Wertstoffen und Energie erzielbaren Erlöse die Kosten für die Behandlung in modernen Abfallbehandlungsanlagen nicht decken. Die derzeitigen Abfallgebühren decken hochwertige Verwertungs- und Beseitigungsmaßnahmen bei weitem nicht.

In Polen existiert eine so genannte Indikative Liste mit zwölf Gebietskörperschaften, für die Abfallverbrennungsanlagen vorgesehen sind und für die EU-Fördermittel bereitgestellt werden.

Die wichtigsten Investitionsvorhaben betreffen den Bau dieser zwölf Abfallverbrennungsanlagen, für die Unterstützungen aus dem EU-Kohäsionsfonds in Höhe von etwa einer Milliarde Euro bereitstehen. Allerdings läuft die Frist für die Einreichung der Förderanträge Ende Juni dieses Jahres aus. Bis dahin müssen die Projekte vollständig dokumentiert und begutachtet werden. Danach besteht nach derzeitigen Verlautbarungen keine Möglichkeit mehr für die Bewerbung um Kohäsionsfonds-Mittel aus der laufenden Finanzperiode 2007 bis 2013.

Diese Hürde hat bisher erst ein Projekt genommen. Für ein weiteres liegen zumindest die erforderlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen vor. Für maximal fünf weitere könnte nach Ansicht von Professor Tadeusz Pajak von der Technischen Universität Krakau bis zum Ablauf der Frist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung fertiggestellt werden. Dies ist die wichtigste Qualifikation für den Förderantrag. Derzeit hofft man in Polen, dass die Frist kurzfristig verlängert wird.

Nach Ansicht von Pajak haben selbst im besten Fall maximal sieben der zwölf potentiellen Vorhabensträger berechtigte Aussicht auf EU-Förderung. Angesichts ihrer angespannten Haushaltslage werden die meisten Städte die für eine geordnete Abfallwirtschaft notwendigen Investitionen schwerlich aus eigener Kraft finanzieren können. Daher werden Modelle für öffentlich-private Partnerschaften diskutiert; polnische Fachleute favorisieren die gemeinsame Ausschreibung von Bau und Betrieb von Anlagen.

Derzeit besteht keine Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle an die Kommunen. Daher können Immobilieneigentümer direkt mit privaten Abfallsammelbetrieben Entsorgungsverträge abschließen.

Wichtig für potentielle Investoren ist aber außer der Förderhöhe insbesondere die Verfügbarkeit der Abfälle. Oliver Karg von E.ON Energy from Waste Polska machte dies an einem Beispiel deutlich. Dem Betreiber einer neuen Verbrennungsanlage müssten die Abfallmengen für die Laufzeit der Konzession garantiert werden. Anstelle der derzeit üblichen Sammlungslizenzen der Städte für Entsorgungsunternehmen muss nach Ansicht von Fachleuten das polnische Gesetz über Sauberkeit und Ordnung dahingehend geändert werden, dass das Eigentum an Siedlungsabfällen im Rahmen einer gesetzlichen Andienungspflicht – ähnlich wie in Deutschland – auf die Kommunen übergeht. Als mögliches Datum für die Änderung der derzeitigen Situation wird der 1. Januar 2011 genannt. Bisher liegt die Entscheidung über die Art der Entsorgung bei den Abfallsammelbetrieben, die über die Abfälle verfügen und sich daher auch die für sie günstigste Entsorgungsart aussuchen können, was nicht selten die Ablagerung auf Müllkippen bedeutet.

Weil aber niemand weiß, ob die für die Planungssicherheit notwendigen Änderungen noch vor dem Ausschreibungsstart für die Abfallverbrennungsanlagen in Kraft treten werden, empfiehlt Andreas Beyer von Vattenfall Europe New Energy potenziellen Anlagenbetreibern, im Vertrag eine Modifikation für den Fall zu vereinbaren, dass sich während der Vertragslaufzeit die gesetzlichen Bedingungen ändern. Anlagenbetreiber sollten nach Auffassung von Beyer auch berücksichtigen, dass sich der Heizwert der Restabfälle als Folge neuer gesetzlicher Vorgaben für die Einführung der Getrenntsammlung von Leichtverpackungen oder von Küchen- und Grünabfällen ändern kann.

Sobald die Kommunen Eigentümer an den Siedlungsabfällen werden, werden voraussichtlich zahlreiche Gebietskörperschaften dazu übergehen, die Entsorgung für ganze Städte oder für Stadtbezirke auszuschreiben, dies möglicherweise sogar im Jahresrhythmus. Einige Entsorgungsunternehmen hegen daher berechtigte Befürchtungen für ihre Planungssicherheit. Auch könnten Gebietskörperschaften ihre eigenen Kommunalbetriebe bevorzugen und private Wettbewerber behindern.

Abfallwirtschaftliche Projekte, die finanzielle Unterstützung aus dem EU-Kohäsionsfonds erhalten, müssen bis 2015 abgeschlossen sein. Bei Überschreiten dieser Frist können Fördergelder verfallen. Fachleute sind sich uneins darüber, inwieweit Projektträger den Umfang der zurückgenommenen Förderung beeinflussen können.
Da sich der Bau von Großanlagen, darunter von solchen zur Abfallbehandlung, meist in internationaler Kooperation abspielt, ist auch zu klären, welches nationale Recht bei der Vertragsgestaltung zur Anwendung kommt. Beteiligt sind einerseits öffentliche Auftraggeber, andererseits international tätige Bauausführungs-, Projektsteuerungs- und Überwachungsgesellschaften sowie Ingenieurbüros. Maßgeblich für EU-Länder ist seit dem 17.12.2009 die so genannte Rom-I-Verordnung (VO (EG) 593/2008.). Falls die Vertragsparteien diese Frage nicht vertraglich geregelt haben, findet laut Art. 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung bei Dienstleistungs-Verträgen das Recht des Staates Anwendung, in dem der Dienstleistungserbringer seinen Sitz hat. Entgegen dem deutschen Schuldrecht, das in diesem Fall von Werkverträgen ausgeht, sind Bauverträge nach europäischer Rechtsprechung Dienstleistungsverträge im Sinne dieser Vorschrift.

Sollte ein Vertrag jedoch eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat aufweisen, ist das Recht dieses Staates maßgeblich (Auffangklausel des Art. 4 Abs. 3). Da sich die EU-Länder untereinander keineswegs darüber einig sind, wann diese Situation gegeben ist, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Thomas Stickler von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier den beteiligten Parteien, vertraglich zu regeln, welches nationale Recht angewendet werden soll.

Die anwesenden Fachleute bezweifelten nicht die Notwendigkeit des Baus von Abfallverbrennungsanlagen in Polen. Nach den Vorgaben der neuen Abfallrahmenrichtlinie der EU müssen Kommunen indes den Vorrang der stofflichen und energetischen Verwertung beachten. Daher ersucht Brüssel die polnische Seite zunächst um Vorlage eines die Abfallhierarchie berücksichtigenden Gesamtkonzepts. In Polen wird dagegen argumentiert, dass die Verbrennungsprojekte schon seit November 2007, also vor Erlass der Abfallrahmenrichtlinie von der Europäischen Kommission anerkannt wurden und infolgedessen in die indikative Liste aufgenommen wurden, und dass diese Projekte ohnehin nur ein Teil der in polnischen Städten geplanten, komplexen Abfallwirtschaftssysteme seien. So verfüge zum Beispiel Krakow bereits über ein System von Kompostierungs- und Sortieranlagen.

Zur Förderung deutscher Technik-, Dienstleistungs- und Know-how-Exporte für die Abfallwirtschaft hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Jahr 2006 die RETech-Initiative ins Leben gerufen. Darüber hinaus bestehen laut BMU-Referent Dr. Vassilios Karavezyris der Deutsch-Polnische Umweltrat sowie die Nachbarschaftskommissionen und mit ihren verschiedenen Arbeitsgruppen eine Reihe von bilateralen Initiativen, die das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit von Deutschland und Polen in allen Umweltbereichen zu intensivieren.

Wegen des großen Interesses wird die Nachfolgekonferenz am 16. und 17. März 2011 wiederum in Warschau stattfinden.

Die Beiträge zur Konferenz wurden in einem zum Teil dreisprachigen Buch (deutsch, englisch, polnisch) veröffentlicht: Waste Mangement, Volume 1, Eastern European Countries, das zum Preis von 35,00 EUR beim TK Verlag bestellt werden kann.