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Am 17. und 18. März 2010 fand in Warschau unter Leitung
von Luciano Pelloni, Geschäftsführer des Schweizer
Ingenieurbüros TBF + Partner AG, und Professor Dr. Dr.
h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky die Internationale Abfallwirtschaftskonferenz
für Osteuropa statt. Gezeigt werden sollte, wie Abfallwirtschaftsprojekte
zum Erfolg geführt werden.
Zur Konferenz kamen 220 Teilnehmer aus zwölf Ländern
(Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande,
Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowenien,
Ungarn). Die größten Anteile stellten die Besucher
aus Polen, Deutschland und der Schweiz. Entscheidungsträger
und Fachleute aus der Wirtschaft, Vertreter von Regierungsstellen
und Eigentümer von Abfallbehandlungsanlagen sowie deren
Berater und potentielle Bauherren von Abfallbehandlungsanlagen
nahmen teil. Polen ist ein attraktiver Absatzmarkt für
deutsche und schweizer Unternehmen, die in der Umwelttechnik
führend sind.
Die Konferenz wurde vom Staatssekretär des polnischen
Umweltministeriums und den Botschaftern von Deutschland und
der Schweiz eröffnet.
Die Themen der Konferenz waren: Abfallpolitik und Recht,
Projektentwicklung, Projektorganisation und Trägerschaft,
Finanzierung und Fördermittel, Standortermittlung für
Abfallbehandlungsanlagen, Genehmigungsverfahren, Akzeptanz
und Öffentlichkeitsarbeit, Projektumsetzung.
Polen muss – wie alle EU-Beitrittsländer –
die Standards, die in der EG-Abfallrahmenrichtlinie festgelegt
sind, binnen einer im Beitrittsvertrag festgelegten Übergangszeit
erreichen. Einige Erfolge, insbesondere im Bereich der Sammlung
und auch der Sortierung von Abfällen sind schon zu verzeichnen.
Es fehlen aber noch Großanlagen, vor allem für
die thermische Behandlung von Restabfällen, aber auch
für das Recycling von Verwertungsabfällen.
Für die neuen EU-Länder gehen Experten von einem
Marktpotential für Investitionen nur für Abfalltechnik
von rund 12 bis 15 Milliarden Euro aus, davon entfallen auf
Polen alleine rund eine bis zwei Milliarden Euro. Gute Möglichkeiten
gibt es zunächst für Anbieter von Beratungs- und
Ingenieurleistungen, da es in den meisten neuen EU-Ländern
noch an entsprechendem Know-how fehlt. Zukünftige Geschäftspotentiale
zu verzeichnen sind in Polen insbesondere bei Lieferungen
von Systemen und Komponenten.
Die Anpassungserfordernisse der polnischen Abfallwirtschaft
können ausländischen Technikanbietern schon bald
gute Chancen eröffnen. Entsprechend groß war daher
der Teilnehmer-Andrang in Warschau. Am dringlichsten ist die
Reduzierung der noch deponierten biologisch abbaubaren Abfälle
auf 75 Prozent des gesammelten Hausmülls, aber auch die
Schließung der zahlreichen nicht EU-konformen Deponien.
Beide Ziele soll Polen bis Ende dieses Jahres erreichen,
andernfalls drohen dem Land Strafzahlungen an die EU. Fachleute
sind sich einig, dass eine Anhebung der Marschallgebühr
– das ist die Bezeichnung für die Umweltabgabe,
die Entsorgungsunternehmen für die Abfallablagerung auf
Deponien entrichten müssen – keine ausreichende
Motivation für das Erreichen der EU-Ziele darstellen
wird. Allerdings haben Sammelbetriebe wegen der drastischen
Anhebungen dieser Abgabe seit 2007 schon einige Recycling-Kapazitäten
geschaffen, die jedoch bei weitem nicht ausreichen. Die Anlagenbetreiber
sind auf Zuzahlungen der Abfallproduzenten angewiesen, da
die durch den Verkauf von Wertstoffen und Energie erzielbaren
Erlöse die Kosten für die Behandlung in modernen
Abfallbehandlungsanlagen nicht decken. Die derzeitigen Abfallgebühren
decken hochwertige Verwertungs- und Beseitigungsmaßnahmen
bei weitem nicht.
In Polen existiert eine so genannte Indikative Liste mit
zwölf Gebietskörperschaften, für die Abfallverbrennungsanlagen
vorgesehen sind und für die EU-Fördermittel bereitgestellt
werden.
Die wichtigsten Investitionsvorhaben betreffen den Bau dieser
zwölf Abfallverbrennungsanlagen, für die Unterstützungen
aus dem EU-Kohäsionsfonds in Höhe von etwa einer
Milliarde Euro bereitstehen. Allerdings läuft die Frist
für die Einreichung der Förderanträge Ende
Juni dieses Jahres aus. Bis dahin müssen die Projekte
vollständig dokumentiert und begutachtet werden. Danach
besteht nach derzeitigen Verlautbarungen keine Möglichkeit
mehr für die Bewerbung um Kohäsionsfonds-Mittel
aus der laufenden Finanzperiode 2007 bis 2013.
Diese Hürde hat bisher erst ein Projekt genommen. Für
ein weiteres liegen zumindest die erforderlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
vor. Für maximal fünf weitere könnte nach Ansicht
von Professor Tadeusz Pajak von der Technischen Universität
Krakau bis zum Ablauf der Frist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
fertiggestellt werden. Dies ist die wichtigste Qualifikation
für den Förderantrag. Derzeit hofft man in Polen,
dass die Frist kurzfristig verlängert wird.
Nach Ansicht von Pajak haben selbst im besten Fall maximal
sieben der zwölf potentiellen Vorhabensträger berechtigte
Aussicht auf EU-Förderung. Angesichts ihrer angespannten
Haushaltslage werden die meisten Städte die für
eine geordnete Abfallwirtschaft notwendigen Investitionen
schwerlich aus eigener Kraft finanzieren können. Daher
werden Modelle für öffentlich-private Partnerschaften
diskutiert; polnische Fachleute favorisieren die gemeinsame
Ausschreibung von Bau und Betrieb von Anlagen.
Derzeit besteht keine Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle
an die Kommunen. Daher können Immobilieneigentümer
direkt mit privaten Abfallsammelbetrieben Entsorgungsverträge
abschließen.
Wichtig für potentielle Investoren ist aber außer
der Förderhöhe insbesondere die Verfügbarkeit
der Abfälle. Oliver Karg von E.ON Energy from Waste Polska
machte dies an einem Beispiel deutlich. Dem Betreiber einer
neuen Verbrennungsanlage müssten die Abfallmengen für
die Laufzeit der Konzession garantiert werden. Anstelle der
derzeit üblichen Sammlungslizenzen der Städte für
Entsorgungsunternehmen muss nach Ansicht von Fachleuten das
polnische Gesetz über Sauberkeit und Ordnung dahingehend
geändert werden, dass das Eigentum an Siedlungsabfällen
im Rahmen einer gesetzlichen Andienungspflicht – ähnlich
wie in Deutschland – auf die Kommunen übergeht.
Als mögliches Datum für die Änderung der derzeitigen
Situation wird der 1. Januar 2011 genannt. Bisher liegt die
Entscheidung über die Art der Entsorgung bei den Abfallsammelbetrieben,
die über die Abfälle verfügen und sich daher
auch die für sie günstigste Entsorgungsart aussuchen
können, was nicht selten die Ablagerung auf Müllkippen
bedeutet.
Weil aber niemand weiß, ob die für die Planungssicherheit
notwendigen Änderungen noch vor dem Ausschreibungsstart
für die Abfallverbrennungsanlagen in Kraft treten werden,
empfiehlt Andreas Beyer von Vattenfall Europe New Energy potenziellen
Anlagenbetreibern, im Vertrag eine Modifikation für den
Fall zu vereinbaren, dass sich während der Vertragslaufzeit
die gesetzlichen Bedingungen ändern. Anlagenbetreiber
sollten nach Auffassung von Beyer auch berücksichtigen,
dass sich der Heizwert der Restabfälle als Folge neuer
gesetzlicher Vorgaben für die Einführung der Getrenntsammlung
von Leichtverpackungen oder von Küchen- und Grünabfällen
ändern kann.
Sobald die Kommunen Eigentümer an den Siedlungsabfällen
werden, werden voraussichtlich zahlreiche Gebietskörperschaften
dazu übergehen, die Entsorgung für ganze Städte
oder für Stadtbezirke auszuschreiben, dies möglicherweise
sogar im Jahresrhythmus. Einige Entsorgungsunternehmen hegen
daher berechtigte Befürchtungen für ihre Planungssicherheit.
Auch könnten Gebietskörperschaften ihre eigenen
Kommunalbetriebe bevorzugen und private Wettbewerber behindern.
Abfallwirtschaftliche Projekte, die finanzielle Unterstützung
aus dem EU-Kohäsionsfonds erhalten, müssen bis 2015
abgeschlossen sein. Bei Überschreiten dieser Frist können
Fördergelder verfallen. Fachleute sind sich uneins darüber,
inwieweit Projektträger den Umfang der zurückgenommenen
Förderung beeinflussen können.
Da sich der Bau von Großanlagen, darunter von solchen
zur Abfallbehandlung, meist in internationaler Kooperation
abspielt, ist auch zu klären, welches nationale Recht
bei der Vertragsgestaltung zur Anwendung kommt. Beteiligt
sind einerseits öffentliche Auftraggeber, andererseits
international tätige Bauausführungs-, Projektsteuerungs-
und Überwachungsgesellschaften sowie Ingenieurbüros.
Maßgeblich für EU-Länder ist seit dem 17.12.2009
die so genannte Rom-I-Verordnung (VO (EG) 593/2008.). Falls
die Vertragsparteien diese Frage nicht vertraglich geregelt
haben, findet laut Art. 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung bei
Dienstleistungs-Verträgen das Recht des Staates Anwendung,
in dem der Dienstleistungserbringer seinen Sitz hat. Entgegen
dem deutschen Schuldrecht, das in diesem Fall von Werkverträgen
ausgeht, sind Bauverträge nach europäischer Rechtsprechung
Dienstleistungsverträge im Sinne dieser Vorschrift.
Sollte ein Vertrag jedoch eine offensichtlich engere Verbindung
zu einem anderen Staat aufweisen, ist das Recht dieses Staates
maßgeblich (Auffangklausel des Art. 4 Abs. 3). Da sich
die EU-Länder untereinander keineswegs darüber einig
sind, wann diese Situation gegeben ist, empfiehlt Rechtsanwalt
Dr. Thomas Stickler von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs &
Widmaier den beteiligten Parteien, vertraglich zu regeln,
welches nationale Recht angewendet werden soll.
Die anwesenden Fachleute bezweifelten nicht die Notwendigkeit
des Baus von Abfallverbrennungsanlagen in Polen. Nach den
Vorgaben der neuen Abfallrahmenrichtlinie der EU müssen
Kommunen indes den Vorrang der stofflichen und energetischen
Verwertung beachten. Daher ersucht Brüssel die polnische
Seite zunächst um Vorlage eines die Abfallhierarchie
berücksichtigenden Gesamtkonzepts. In Polen wird dagegen
argumentiert, dass die Verbrennungsprojekte schon seit November
2007, also vor Erlass der Abfallrahmenrichtlinie von der Europäischen
Kommission anerkannt wurden und infolgedessen in die indikative
Liste aufgenommen wurden, und dass diese Projekte ohnehin
nur ein Teil der in polnischen Städten geplanten, komplexen
Abfallwirtschaftssysteme seien. So verfüge zum Beispiel
Krakow bereits über ein System von Kompostierungs- und
Sortieranlagen.
Zur Förderung deutscher Technik-, Dienstleistungs- und
Know-how-Exporte für die Abfallwirtschaft hat das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im
Jahr 2006 die RETech-Initiative ins Leben gerufen. Darüber
hinaus bestehen laut BMU-Referent Dr. Vassilios Karavezyris
der Deutsch-Polnische Umweltrat sowie die Nachbarschaftskommissionen
und mit ihren verschiedenen Arbeitsgruppen eine Reihe von
bilateralen Initiativen, die das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit
von Deutschland und Polen in allen Umweltbereichen zu intensivieren.
Wegen des großen Interesses wird die Nachfolgekonferenz
am 16. und 17. März 2011 wiederum in Warschau stattfinden.
Die Beiträge zur Konferenz wurden in einem zum Teil
dreisprachigen Buch (deutsch, englisch, polnisch) veröffentlicht:
Waste Mangement, Volume 1, Eastern European Countries, das
zum Preis von 35,00 EUR beim TK Verlag bestellt werden kann.
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